Pflegehilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 54 aufgelistet und festgelegt:
Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Mundschutz
Schutzschürzen Einmalgebrauch
Schutzschürzen abwaschbar
Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch




Wer hat darauf Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Seit Januar 2017 haben Versicherte ab dem Pflegegrad 1 Anspruch auf 40 Euro im Monat, die Sie für Pflegehilfsmittel verwenden dürfen, die zum Verbrauch bestimmt sind, sofern die Notwendigkeit der Versorgung hierfür gegeben ist. Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgen. Für Pflegebedürftige im Pflegeheim können von den pflegenden Angehörigen keine Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden, es sei denn der Pflegebedürftige befindet sich in der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
Bestellung / Abholung
Je nach Bedarf können Sie Ihre Pflegehilfsmittel individuell zusammenstellen. Gerne beraten wir Sie mit unseren Erfahrungswerten. Anschließend können Sie Ihre Bestellung bei uns in der Zentrale Handewitt/OT Weding oder in einer unserer Filialen abholen.
Sollten Sie nun noch offene Fragen haben, können Sie uns während unserer Geschäftszeiten gerne anrufen. Wir freuen uns Ihnen weiterhelfen zu können.
Telefon: 0461 49349-3
Beratungstage
Wir beraten Sie gerne bezüglich individueller Versorgungsmöglichkeiten in Bezug auf Pflegehilfsmittel vor Ort.
Unsere Termine:
- 31.05.2022
21.09.2022 - 23.11.2022
Download Flyer
Antragsformular
Um Ihren Anspruch auf die Kostenbeteiligung geltend zu machen, muss lediglich das Antragsformular Anlage 4 ausgefüllt werden.
Gerne helfen wir Ihnen vor Ort beim Ausfüllen des Antragsformulars. Sprechen Sie uns an.
Hier geht's zum Antragsformular: